
Seit Jahren ermöglichen wir die rechtliche Vertretung sowohl spanischer Staatsbürger als auch ausländischer Residenten und internationaler Investoren. Wenn Sie eine an das spanische Recht angepasste notarielle Vollmacht benötigen, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Eine notarielle Vollmacht ist eine öffentliche Urkunde, mit der eine natürliche oder juristische Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (den Bevollmächtigten) benennt, um in ihrem Namen zu handeln. Bei Sánchez Solicitors sorgen wir dafür, dass die Urkunde die erteilten Befugnisse mit größter Präzision abgrenzt, um Risiken und rechtliche Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Sie ermächtigt unsere Anwälte und Prozessvertreter, Sie in jeder Art von Gerichtsverfahren vor spanischen Gerichten zu vertreten, was die Abläufe beschleunigt und Ihnen erspart, persönlich bei Gericht zu erscheinen.
Sie räumt dem Bevollmächtigten einen weiten Handlungsspielraum ein, um eine Vielzahl rechtlicher und finanzieller Handlungen vorzunehmen, etwa die Verwaltung von Bankkonten, die Verwaltung von Vermögen oder die Vertretung gegenüber Behörden.
Sie ist an der Costa del Sol am häufigsten. Sie ermöglicht es unserem Team, in Ihrem Namen den gesamten Kauf- oder Verkaufsprozess einer Immobilie abzuwickeln: Unterzeichnung des Anzahlungsvertrags, Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde (escritura de compraventa) und sogar die Beantragung der NIE-Nummer, wenn Sie Ausländer sind.
Sie ermächtigt unsere Anwälte und Prozessvertreter, Sie in jeder Art von Gerichtsverfahren vor spanischen Gerichten zu vertreten, was die Abläufe beschleunigt und Ihnen erspart, persönlich bei Gericht zu erscheinen.
Wir erstellen den Entwurf der Urkunde mit genau den Klauseln, die für den verfolgten Zweck erforderlich sind, und stellen sicher, dass der Notar den Text ohne Beanstandungen bestätigt und dass er strikt dem spanischen Recht entspricht.
Wir vereinbaren den Termin und bereiten alle Unterlagen mit den Notariaten in Nerja, Fuengirola, Marbella oder an jedem anderen Ort der Costa del Sol vor und begleiten Sie bei der Unterzeichnung oder unterzeichnen in Ihrem Namen, wenn wir die Vertretung innehaben.
Wenn die Vollmacht im Ausland unterzeichnet wird (zum Beispiel vor einem Notar in Ihrem Heimatland oder in einem Konsulat), kümmern wir uns um die Haager Apostille und die beglaubigte Übersetzung, damit sie in Spanien volle Rechtsgültigkeit hat.
Wenn Sie eine zuvor erteilte Vollmacht aufheben möchten, weil die Angelegenheit erledigt ist oder Sie es sich anders überlegt haben, kümmern wir uns um die notarielle Widerrufsurkunde (Escritura pública) und um die förmliche Mitteilung an den bisherigen Bevollmächtigten.
Internationale Mandanten, die Immobilien kaufen oder in Andalusien investieren, befinden sich während des Prozesses häufig außerhalb des Landes. In diesen Fällen ist eine mit internationalem Blick abgefasste notarielle Vollmacht ein unverzichtbares Instrument.
Unsere Kanzlei beherrscht die Besonderheiten des internationalen Privatrechts und bietet die Abfassung von Vollmachten in zweisprachiger Form an (Spanisch und Englisch oder andere Sprachen). Wir stimmen uns mit den spanischen Konsulaten im Ausland ab oder begleiten Sie Schritt für Schritt, damit die in Ihrem Heimatland unterzeichnete Urkunde bei ihrer Ankunft in Spanien zu 100 % wirksam ist.
Wir prüfen, welche Angelegenheiten Sie erledigen müssen, und bestimmen, welche Art von Vollmacht geeignet ist. Wir grenzen die Befugnisse streng auf das Notwendige ein, um Ihre Rechtssicherheit zu schützen.
Wir erstellen den rechtlichen Text auf Spanisch (oder in zweisprachiger Form, falls erforderlich). Wir senden ihn Ihnen zur Prüfung und Freigabe, bevor wir ihn an das gewählte Notariat weiterleiten.
Wir organisieren die Unterzeichnung im Notariat. Nach der Unterzeichnung holen wir die beglaubigte Ausfertigung (copia autorizada) der notariellen Vollmacht ab, das Originaldokument, mit dem die Schritte in Ihrem Namen sofort eingeleitet werden können.
Wir verfügen über ein zweisprachiges Team, das mit ausländischen Investitionen und grenzüberschreitenden Verfahren an der Costa del Sol vertraut ist.
Wir arbeiten von Anfang an mit klaren Honoraren. Sie kennen die Kosten für die Abfassung und Abwicklung der Vollmacht, bevor das Verfahren beginnt, ohne versteckte Kosten.
Wir fassen die Vollmachten mit Schutzklauseln ab, damit Ihr Vermögen und Ihre Interessen vollständig geschützt sind, und vermeiden, zu weit gehende oder mehrdeutige Befugnisse zu erteilen.
Wenn Sie eine notarielle Vollmacht erteilen möchten oder wünschen, dass wir Sie bei einem Kauf, einer Erbschaft oder einem Gerichtsverfahren an der Costa del Sol vertreten, vertrauen Sie auf ein sorgfältiges und erfahrenes Team.
Wir analysieren Ihren Bedarf, verfassen das Dokument maßgeschneidert und übernehmen die gesamte notarielle Abwicklung.
Wenn Sie spanischer Staatsbürger sind, benötigen Sie Ihren gültigen DNI. Wenn Sie Ausländer sind, sind Ihr Reisepass im Original und in den meisten Fällen die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) erforderlich. Wenn Sie im Namen eines Unternehmens handeln, müssen Sie die Gründungsurkunden und Ihre Vertretungsbefugnisse vorlegen.
Ja. Sie können sie auf zwei Arten unterzeichnen: vor dem spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland oder vor einem Notar in Ihrem Land. Im letzteren Fall muss die Vollmacht mit der Haager Apostille legalisiert und von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
In der Regel haben notarielle Vollmachten kein automatisches Ablaufdatum, sofern dies nicht ausdrücklich in der Urkunde angegeben ist (zum Beispiel durch eine Befristung) oder sie für eine einzelne, bestimmte Handlung erteilt wurde und mit deren Abschluss erlischt. Sie erlischt außerdem mit dem Tod des Vollmachtgebers oder durch ausdrücklichen Widerruf.
Der Widerruf ist die Handlung, mit der Sie die erteilte Vollmacht aufheben. Er muss durch eine neue Escritura pública vor einem Notar erfolgen, und es ist entscheidend, den Bevollmächtigten nachweisbar zu benachrichtigen, damit er die beglaubigte Ausfertigung der Urkunde zurückgibt.
Eine Vollmacht berechtigt nur zu den Handlungen, die ausdrücklich in der Urkunde aufgeführt sind. Bei Sánchez Solicitors fassen wir die Klauseln einschränkend und speziell für das jeweilige Geschäft ab und stellen so sicher, dass die endgültige Kontrolle über die Mittel und die wichtigen Entscheidungen stets bei Ihnen bleibt.
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