

Die Scheidung in Spanien für Ausländer ist ohne Weiteres möglich und einfacher, als viele glauben: Spanien verlangt weder den Nachweis eines Verschuldens noch eine vorherige Trennung, und für den Weg zu den spanischen Gerichten müssen Sie nicht spanischer Staatsbürger sein. Entscheidend ist die Reihenfolge der Entscheidungen. Welches Gericht zuständig ist, welches Recht gilt, ob Sie beim Notar geschieden werden können oder einen Richter brauchen und was mit Vermögen und Kindern geschieht, muss ein internationales Paar klären, bevor irgendetwas eingereicht wird.
Dieser Leitfaden folgt genau dieser Reihenfolge und den 2026 geltenden Regeln: den EU-Verordnungen zu Zuständigkeit und anwendbarem Recht, der Dreimonatsregel, dem Weg über den Notar, dem gerichtlichen Weg im Einvernehmen und dem streitigen Weg, der seit 2025 für die meisten streitigen Familiensachen vorgeschriebenen Mediation, den tatsächlichen Kosten einer Scheidung und der Anerkennung spanischer und ausländischer Entscheidungen über die Grenzen hinweg.
Spanische Gerichte wenden die EU-Zuständigkeitsregeln in Ehesachen an (Verordnung 2019/1111, „Brüssel IIb“). Ein spanisches Gericht kann Ihre Scheidung unter anderem dann verhandeln, wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben; wenn der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt in Spanien lag und einer von Ihnen noch hier lebt; wenn der Antragsgegner hier lebt; wenn Sie den Antrag gemeinsam stellen und einer von Ihnen hier lebt; wenn der Antragsteller unmittelbar vor der Antragstellung mindestens ein Jahr hier gelebt hat; oder wenn der Antragsteller mindestens sechs Monate hier gelebt hat und spanischer Staatsangehöriger ist. Die gemeinsame spanische Staatsangehörigkeit beider Ehegatten ist ein weiterer Anknüpfungspunkt. Für die meisten ausländischen Paare zählt also nicht die Staatsangehörigkeit, sondern wo Sie tatsächlich leben.
Welches Recht das Gericht anwendet, ist eine eigene Frage, die die Rom-III-Verordnung (1259/2010) regelt. Ehegatten können das auf die Scheidung anzuwendende Recht vereinbaren und zwischen dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts, dem Recht ihres letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, sofern einer von ihnen dort noch lebt, dem Recht des Staates, dem einer der Ehegatten angehört, oder dem Recht des angerufenen Gerichts, also dem spanischen, wählen. Haben sie nicht gewählt, gilt eine feste Rangfolge, die mit dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts beginnt. Wer in Spanien lebt, unterliegt damit meist spanischem Recht, doch eine vorherige schriftliche Rechtswahl kann das Ergebnis ändern, also wählen Sie bewusst.
Läuft bereits ein Verfahren in einem anderen Land oder will Ihr Ehegatte eines einleiten, lassen Sie sich beraten, bevor Sie in Spanien einen Antrag stellen. Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr an die EU-Verordnungen gebunden, sodass ein spanisches und ein britisches Verfahren parallel laufen können; wer zuerst einreicht, kann den Ausschlag geben.
Seit der Reform von 2005 verlangt die Scheidung in Spanien weder einen Grund noch eine vorherige Trennung. Jeder Ehegatte kann sie beantragen, mit oder ohne Zustimmung des anderen, und das Gericht prüft nicht, wer schuld ist. Die einzige zeitliche Regel: Seit der Eheschließung müssen drei Monate vergangen sein, es sei denn, es liegen Nachweise einer Gefahr für Leben, körperliche oder seelische Unversehrtheit, Freiheit oder sexuelle Freiheit des Antragstellers oder der Kinder vor.
Für ausländische Paare hat das eine praktische Folge: Die Ehe muss nicht in Spanien geschlossen worden sein. Eine im Ausland geschlossene Ehe kann ein spanisches Gericht scheiden, wenn die oben genannten Zuständigkeitsregeln erfüllt sind, doch in der Regel benötigen Sie die Heiratsurkunde mit Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
Es gibt drei Wege zur Scheidung in Spanien für Ausländer, und die wichtigste Trennlinie verläuft dort, wo Einvernehmen besteht und wo minderjährige oder unterhaltsabhängige Kinder vorhanden sind.
Beim Notar oder Justizsekretär. Sind Sie sich in allem einig und haben keine minderjährigen Kinder oder volljährige Kinder mit gerichtlich angeordneten Unterstützungsmaßnahmen, die von Ihnen abhängig sind, können Sie sich ohne Richter scheiden lassen: entweder beim Notar, der eine Scheidungsurkunde errichtet, oder vor dem Justizsekretär (letrado de la Administración de Justicia). Beide Ehegatten unterzeichnen eine Regelungsvereinbarung (convenio regulador), und beim Notar müssen sie von einem zugelassenen Anwalt begleitet werden. Anschließend meldet der Notar die Scheidung dem Registro Civil.
Gericht, im Einvernehmen. Sind Sie sich einig, haben aber minderjährige Kinder, verhandelt ein Richter die Scheidung, prüft, ob die Vereinbarung die Kinder schützt, und genehmigt sie. Meist genügt eine kurze Anhörung, und das ist deutlich schneller und günstiger als ein Prozess.
Streitig. Ist ein Ehegatte nicht einverstanden oder einigen Sie sich nicht über die Bedingungen, entscheidet das Gericht nach einem vollständigen Verfahren. Das ist der langsamste und teuerste Weg, und gerade hier machen Vorbereitung, Beweise und die richtige Reihenfolge der Entscheidungen den größten Unterschied.
Seit dem 3. April 2025 verlangt das Organgesetz 1/2025 vor den meisten streitigen Zivilklagen einen Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung (sogenannte MASC, geeignete Methoden der Streitbeilegung), darunter streitige Familiensachen wie die Scheidung mit strittigen Maßnahmen zu Kindern, Unterhalt oder Vermögen. Ernsthafte Verhandlungen oder ein erstes Mediationstreffen zählen, und Gerichte haben ein dokumentiertes Vergleichsangebot anerkannt, über das die Gegenseite nicht verhandeln wollte.
Die Pflicht gilt nicht für Scheidungen im Einvernehmen und, nach den von den Madrider Familienrichtern veröffentlichten Kriterien, auch nicht, wenn das Gericht lediglich um die Auflösung der Ehe gebeten wird, ohne dass Maßnahmen angefochten werden. Die Gerichtspraxis ist weiterhin uneinheitlich, daher sollte der MASC-Versuch von Anfang an geplant und dokumentiert werden, statt abzuwarten, bis die Klage wegen seines Fehlens zurückgewiesen wird.
Die Scheidung beendet die Ehe, doch ihre Folgen müssen ebenfalls geregelt werden. Beim Vermögen ist der gesetzliche Güterstand in den meisten Teilen Spaniens die Errungenschaftsgemeinschaft (sociedad de gananciales), bei der das in der Ehe Erworbene hälftig geteilt wird, während in Katalonien und auf den Balearen standardmäßig Gütertrennung gilt. Für Paare mit internationalem Bezug bestimmt die Verordnung 2016/1103 das auf den Güterstand anwendbare Recht für diejenigen, die am oder nach dem 29. Januar 2019 geheiratet oder das anwendbare Recht gewählt haben, und die älteren Kollisionsnormen in den übrigen Fällen. Ein im Ausland unterzeichneter Ehevertrag kann entscheidend sein, bringen Sie ihn daher mit.
Ehegattenunterhalt (pensión compensatoria) gibt es nicht automatisch. Artikel 97 des spanischen Código Civil sieht ihn nur vor, wenn die Scheidung für einen Ehegatten ein wirtschaftliches Ungleichgewicht bedeutet, und das Gericht berücksichtigt Ehedauer, Alter, Gesundheit, Erwerbsmöglichkeiten und die der Familie gewidmete Zeit. Bei Kindern setzt das Gericht Kindesunterhalt und die Sorgerechtsregelung nach dem Kindeswohl fest, wobei das Wechselmodell vor spanischen Gerichten immer häufiger wird. Ausreichend reife Kinder werden vom Richter angehört, jedenfalls ab zwölf Jahren.
Ein Umzug ins Ausland mit den Kindern nach der Scheidung sollte von Anfang an in der Vereinbarung geregelt werden, weil er ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder gerichtliche Entscheidung zu einem Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen führen kann.
Die Kosten hängen vor allem davon ab, ob Einvernehmen besteht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kostet die Notarurkunde meist 100 bis 300 Euro, und den Großteil des Rests machen die Anwaltskosten aus; aktuelle Schätzungen der spanischen Presse beziffern die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung auf bis zu rund 2.500 Euro, je nach Komplexität, Kindern und gemeinsamem Vermögen, und eine streitige Scheidung kann leicht 4.000 bis 6.000 Euro übersteigen. Das sind Marktschätzungen, keine Gebührentabellen, und sie steigen in Großstädten und durch zusätzlichen Aufwand wie Übersetzungen, Apostillen oder Vermögensbewertungen.
Gerichtsgebühren (tasas judiciales) sind für Privatpersonen keine zusätzliche Kostenposition: Natürliche Personen sind seit 2015 in allen Gerichtszweigen befreit. Die Dauer folgt derselben Logik. Eine Notarscheidung ist oft in wenigen Wochen abgeschlossen, eine gerichtliche im Einvernehmen in einigen Monaten, und eine streitige kann Monate oder sogar Jahre dauern, was der beste Grund ist, zunächst eine Einigung über die wichtigsten Punkte zu versuchen.
Wenn Sie im Ausland geschieden wurden und die Scheidung in Spanien wirken soll, hängt der Weg vom Herkunftsland der Entscheidung ab. Eine Entscheidung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat wird nach der Verordnung 2019/1111 automatisch anerkannt und kann mit der entsprechenden Bescheinigung in das spanische Registro Civil eingetragen werden. Für Entscheidungen aus Nicht-EU-Staaten, einschließlich des Vereinigten Königreichs seit dem Brexit, verlangt die Anerkennung in der Regel ein gerichtliches Verfahren, das exequatur genannt wird, nach dem Gesetz 29/2015 über die internationale Rechtshilfe in Zivilsachen, sofern kein Abkommen zwischen Spanien und dem jeweiligen Land etwas anderes vorsieht.
In die andere Richtung ist eine spanische Scheidung in Spanien wirksam und wird in den übrigen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Ob sie in Ihrem Herkunftsland außerhalb der EU anerkannt wird, richtet sich nach dessen eigenen Regeln. Prüfen Sie das, bevor Sie sich darauf verlassen, besonders wenn Sie im Ausland erneut heiraten oder Vermögen aufteilen wollen.
Muss ich in Spanien wohnen, um mich hier scheiden zu lassen?
Nicht unbedingt. Mehrere Zuständigkeitsgründe verlangen nicht, dass beide Ehegatten in Spanien leben, sie hängen aber davon ab, wo und wie lange Sie wohnen, daher kommt es auf die genauen Umstände an.
Können wir uns ohne Anwalt scheiden lassen?
Bei der Notarscheidung verlangt das Gesetz die Begleitung durch einen zugelassenen Anwalt, und eine streitige Scheidung erfordert für jede Seite einen Anwalt und einen procurador; in der Praxis brauchen Sie also rechtlichen Beistand.
Beeinflusst die Scheidung meine Aufenthaltserlaubnis?
Das kann sie, wenn Ihre Erlaubnis von der Ehe oder vom Status Ihres Ehegatten abhängt. Lassen Sie sich vor dem Antrag von einem Anwalt für Migrationsrecht beraten, damit der Zeitpunkt der Scheidung Ihren eigenen Aufenthalt nicht gefährdet.
Die Fehler, die internationale Paare bei der Scheidung am meisten Zeit und Geld kosten, lassen sich vermeiden: den Antrag im falschen Land stellen, das anwendbare Recht nicht wählen, den MASC-Versuch auslassen oder eine Vereinbarung unterschreiben, die Vermögen und Kinder nicht sauber regelt. Bei Sánchez Solicitors begleiten wir internationale Paare durch den gesamten Prozess, von der Wahl des Weges über die Vereinbarung und das Gerichtsverfahren bis zur Eintragung der Entscheidung, damit Ihre Scheidung in Spanien für Ausländer nach den für Sie passenden Regeln abläuft.
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